Definition Tierversuch
Der Gesetzgeber definiert den
"Tierversuch" in §7 des Tierschutzgesetzes von 1998 folgendermaßen:
"Tierversuche im Sinne dieses Gesetzes sind Eingriffe oder Behandlungen zu
Versuchszwecken an Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für diese
Tiere verbunden sein können".
1. Können Tiere leiden und
Schmerz empfinden? Jeder, der einmal gesehen hat, wie ein Hund leidet, wenn sein
Herrchen verreist oder gar gestorben ist, jeder der einmal beobachtet hat, wie
ein Muttertier leidet, dem die Jungen weggenommen wurden, wird diese Frage mit
einem klaren “Ja” beantworten.
Die Verhaltensforschung hat eindeutig
gezeigt, dass ein Tier genauso leidensfähig ist wie der Mensch. Der Begriff
"Leiden" umfasst dabei nicht nur eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens,
sondern auch Angst, Stress, Schreckzustände, Panik, starke Aufregung und
Erschöpfung, Trauer, Unwohlsein, Hunger- oder
Durstqualen.
2. Ebenso gilt heute als wissenschaftlich
erwiesen, dass Tiere Schmerzen empfinden können. Alle biologischen
Voraussetzungen für die Schmerzempfindung, wie Schmerzrezeptoren,
Überträgerstoffe und ein zentrales Nervensystem, sind zumindest bei Wirbeltieren
ausgebildet. Auch Fischen wird heute von der Wissenschaftsseite Leidensfähigkeit
und die Empfindung von Schmerz zugestanden.