gewährleisten den Schutz der Tiere?
Tierexperimentatoren wollen
uns doch immer wieder glauben machen, dass Tiere im Versuch nicht leiden und
dass der Tierschutzaspekt gewährleistet sei… Als Kontrollinstanz verweisen sie
dabei auf die so genannten Ethikkommissionen nach § 15 Tierschutzgesetz.
Diese Kommissionen sollen die ethische Vertretbarkeit von Tierversuchen
bewerten.
Im Klartext:
Beantragt ein Wissenschaftler einen Tierversuch, so
wird er im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von der Kommission bewertet. Die
Realität führt die Ethikkommissionen jedoch ad absurdum. Sie sind nicht
paritätisch besetzt; d.h. die Tierversuchsbefürworter sind in der Mehrheit.
Zudem haben sie bislang nur beratenden Charakter.
Meist werden die vorgelegten Versuche grundsätzlich in der zu erwartenden
Belastung für die Tiere unterschätzt und in ihrem zu erwartenden Nutzen für den
Menschen überschätzt.
In der Öffentlichkeit soll der Eindruck erweckt
werden, dass bei den Versuchen an den Tieren der Tierschutz gewährleistet wird.
Eine in sich schon absurde Vorstellung, wenn man sich nur die uns bekannten
Tierversuche vorstellt, geschweige denn die Vorgänge hinter verschlossenen
Labortüren, bei denen kein Journalist eine Drehgenehmigung erhält.
Übrigens sind mindestens ein Drittel der Tierversuche nicht
genehmigungspflichtig und die Dunkelziffer der Tierversuche, die erst gar nicht
beantragt und damit auch nicht bewertet werden ist hoch.