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Die Ethikkommissionen

gewährleisten den Schutz der Tiere?

Tierexperimentatoren wollen uns doch immer wieder glauben machen, dass Tiere im Versuch nicht leiden und dass der Tierschutzaspekt gewährleistet sei… Als Kontrollinstanz verweisen sie dabei auf die so genannten Ethikkommissionen nach § 15 Tierschutzgesetz.

Diese Kommissionen sollen die ethische Vertretbarkeit von Tierversuchen bewerten.

Im Klartext:
Beantragt ein Wissenschaftler einen Tierversuch, so wird er im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von der Kommission bewertet. Die Realität führt die Ethikkommissionen jedoch ad absurdum. Sie sind nicht paritätisch besetzt; d.h. die Tierversuchsbefürworter sind in der Mehrheit. Zudem haben sie bislang nur beratenden Charakter.

Meist werden die vorgelegten Versuche grundsätzlich in der zu erwartenden Belastung für die Tiere unterschätzt und in ihrem zu erwartenden Nutzen für den Menschen überschätzt.
In der Öffentlichkeit soll der Eindruck erweckt werden, dass bei den Versuchen an den Tieren der Tierschutz gewährleistet wird.

Eine in sich schon absurde Vorstellung, wenn man sich nur die uns bekannten Tierversuche vorstellt, geschweige denn die Vorgänge hinter verschlossenen Labortüren, bei denen kein Journalist eine Drehgenehmigung erhält.

Übrigens sind mindestens ein Drittel der Tierversuche nicht genehmigungspflichtig und die Dunkelziffer der Tierversuche, die erst gar nicht beantragt und damit auch nicht bewertet werden ist hoch.



"Vivisektion ist das schwärzeste aller schwarzen Verbrechen, deren sich der Mensch heute gegenüber Gott und seiner Schöpfung schuldig macht."

Mahatma Gandhi

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Letzte Aktualisierung am 04.06.2009